Seit 1997 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 2004 in Bottrop. Nachdem ich Erfahrungen bei der Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in drei auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien sammeln konnte, vertrete und berate ich seit 2004 ausschließlich Arbeitnehmer.
- 1987 Abitur am Don-Bosco-Gymnasium in Essen-Borbeck
- 1987 bis 1988 Wehrdienst bei der Luftwaffe
- 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Münster mit Wahlfach „Arbeitsrecht“
- 1. Juristisches Staatsexamen im Jahre 1994
- Referendariat am Landgericht Bielefeld mit dem Wahlfach „Arbeitsrecht“ und Referendarstationen beim Arbeitsgericht Bielefeld und einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2. Juristisches Staatsexamen im Jahre 1996
- 1997 Absolvent des Bielefelder Kompaktkurses für Anwaltstätigkeit
- Rechtsanwaltszulassung seit 1997
- Seit der Zulassung Zusammenarbeit mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht in Anwaltskanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und Auswertung verschiedener Vorgehensweisen, Erfahrungen und Verhandlungsstile
- Seit 1999: Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht und im Sozialrecht
- Seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht
- Seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Spezialisierung
2004 wurde unsere Kanzlei gegründet, die sich auf Arbeitsrecht und Arbeitnehmer ausrichtet. Spezialisiert sind wir seither auf jene Situationen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können:
- Kündigung,
- Abfindung bei Kündigung,
- Abfindung bei Aufhebungsvertrag.
In unseren Aufgabenbereich fallen außerdem:
- Arbeitslohn und Gehalt
- Geltendmachung und Einklagen der Vergütung des Arbeitnehmers,
- Mobbing,
- Abmahnung,
- Versetzung,
- Arbeitszeugnis
- u.v.m.
Wir verstehen uns als Kanzlei für das Arbeitsrecht und beraten Arbeitnehmer „rund um den Beruf“. Damit gemeint sind insbesondere Krisenherde und Chancensituationen, wie zum Beispiel die Themen:
- Abfindung,
- Neuorientierung,
- Kündigungen aus allen möglichen Kündigungsgründen,
- Berufsunfähigkeit,
- Erwerbsunfähigkeit,
- Krankheit und Behinderung des Arbeitnehmers,
- Arbeitsunfälle,
- private Unfallversicherung,
- private Berufsunfähigkeitsversicherung und
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Profitieren Sie außerdem von unserer fachkundigen Beratung in Bottrop, Oberhausen, Essen, Gladbeck, im gesamten Ruhrgebiet sowie bundesweit zu ergänzenden sozialrechtlichen Themenstellungen wie:
- Sperrzeit,
- Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld,
- Schwerbehinderung,
- leidensgerechter Arbeitsplatz,
- u.v.m.
Philosophie und Vorgehensweise
Ich lege großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, die über die rein rechtliche Beratung hinausgeht. Für die sorgfältige Erfassung des Sachverhalts nehme ich mir Zeit.
Nur wenn dieser vollständig erforscht ist, kann mit Ihnen gemeinsam ein realistisches Ziel sowie eine Strategie festgelegt werden. Dabei weise ich Sie auf Handlungsalternativen hin.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, nach dem Ausspruch einer Kündigung bzw. einem geäußerten oder erkannten Willen des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zunächst außergerichtlich zu verhandeln.
- Wenn noch keine Kündigung vorliegt, ist dieser Weg ohnehin zu beschreiten, wenn der Arbeitnehmer selbst eine Abfindungslösung wünscht.
- Bei Vorliegen einer Kündigung ist eine sorgfältige Prüfung Ihres Zieles, der Interessen des Arbeitgebers und der taktischen Möglichkeiten beider Seiten erforderlich.
Wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, sollte die Möglichkeit einer Einigung ausgelotet werden. Es ist dann nicht unbedingt erforderlich, dass eine Klage erhoben wird.
Deshalb spielen das Gespräch und die Erörterung einer Beendigungslösung in meiner Praxis einer sehr große Rolle.
Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, nach sorgfältiger Sachverhaltsermittlung dem Arbeitgeber die schlagkräftigsten Argumente nennen zu können, die die Wirksamkeit seiner Kündigung offenkundig oder zumindest erheblich zweifelhaft machen.
Dies erfordert auch, die Reaktionen und Strategien der Arbeitgeberseite vorherzusehen und uns hierauf einzustellen.
Ziel ist dabei, stets mit dem nötigen Fingerspitzengefühl auf die Gegenseite einzuwirken. Auf diese Weise lässt sich oft schnell und problemlos eine Lösung erzielen, ohne dass je ein Verhandlungstermin stattfindet.
Ich bin gerne bereit, jeden Arbeitnehmer, der ein kündigungsrechtliches Problem hat außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
Ich kann Ihnen anbieten, mir über das Online-Formular in einer kündigungsschutzrechtlichen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit die dort abgefragten Informationen an die Hand zu geben.
Die weiteren Informationen frage ich dann telefonisch mit der immer gebotenen Sorgfalt ab. Denn es sollten stets alle wichtigen Details für die Argumentation genutzt werden. Sie können geeignet sein, die Verhandlungsposition im Einzelfall entscheidend zu stärken.
Für den Fall einer Beendigungslösung: Bei Aushandlung einer Freistellung – etwa unter Anrechnung von Resturlaub – ist häufig sogar eine Begegnung mit dem Arbeitgeber nicht mehr notwendig.
Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, die Ausfertigung eines angemessenen Endzeugnisses in die Verhandlungen mit einzubringen. Denn auch ein solches lässt sich bei Verhandlungen viel eher „festzurren“ als ohne einen gegenüber dem Arbeitgeber entfalteten „Einigungsdruck“.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Fach- und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich oder außergerichtlich.