Unser Leistungsspektrum
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Fach- und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich oder außergerichtlich. Dies umfasst insbesondere:
- Kündigungsschutz – Prozessvertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie prozessuale und außergerichtliche Durchsetzung der Interessen von Organvertretern (GmbH-Geschäftsführern und Vorständen) vor allen Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen
- Überprüfung und Gestaltung von Dienstverträgen
- Zeugnisüberprüfung
- Kontrolle von vorformulierten Arbeitsbedingungen, befristeten Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen
- Durchsetzung verschiedenster Arbeitnehmerrechte – Lohn/Gehalt, Überstunden, Urlaub, Arbeitszeit, Wiedereingliederung, leidensgerechter Arbeitsplatz, Teilzeit, Einsatzort, Art der Tätigkeit, Unterlassung etc.
Zu unserer täglichen Praxis gehört somit
- das Vorgehen gegen Kündigungen
- die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- die Aushandlung von Abfindungen
- die Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- die Führung von behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten vor dem Integrationsamt/Landschaftsverband bzw. vor der Bezirksregierung
- die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, auch von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstunden, Prämien und Tantiemen
- die Verfolgung und die Durchsetzung bzw. Abwehr aller weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie Unterlassungsansprüche, Schadensatzansprüche, Ansprüche auf Herausgabe
- die Prüfung und das Vorgehen gegen Abmahnungen
die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Aufhebungsverträgen - die Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen sowie deren Durchsetzung, auch im Wege der Zeugnisberichtigung
- die Durchführung von Schlichtungsverfahren, etwa in Ausbildungsverhältnissen und bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen
- die Beratung und Vertretung bei Problemen beim Arbeitslosengeld, wie Sperrzeit und Ruhenstatbeständen
- die Beratung beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mit dem auch rentenrechtlichem Hintergrund unter Berücksichtigung der verschiedenen Rentenarten
- im Bereich der Betriebsverfassung: die Durchführung von Beschlussverfahren, die Beratung bei Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung
Wir stehen für Sie bereit, um Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten zu vertreten. Hierzu gehört die Durchführung aller Klageverfahren, Beschlussverfahren der Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes.
In dienstvertraglichen Angelegenheiten vertreten wir vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht.