Die Kanzlei Vossen ist auf Fragestellungen aus dem Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und befasst sich insbesondere mit arbeitsrechtlichen Fragen und Themen. Als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop besitzt Rechtsanwalt Dirk Vossen langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Bottrop kann ich Ihnen Antwort auf die folgenden Fragen geben:
Wurde Ihnen gekündigt und möchten Sie eine Abfindung aushandeln oder um den Arbeitsplatz kämpfen, müssen Sie schnell handeln. Es läuft die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage!
Unsere tägliche Praxis besteht in der Führung von Kündigungsschutzprozessen für Arbeitnehmer.
Schnelles Handeln ist dabei das A und O, denn im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!
Verpassen Sie diese Frist, wird dadurch die Kündigung grundsätzlich rechtskräftig – obwohl Sie eigentlich Fehler aufwies und angreifbar war. Nur bei Einhaltung der Frist können Sie also erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen.
Bei Erhalt eines Kündigungsschreibens können Sie durch Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop die Kündigung einschätzen und Ihre Chancen sichern lassen.
Ansatzpunkte für den Angriff auf die Kündigung mit dem Ziel Abfindung oder Arbeitsplatz gibt es viele.
Wir suchen konsequent die allgemeinen Fehler des Arbeitgebers sowie die speziellen Fehler bei den verschiedenen Kündigungsarten und machen Sie im Sinne des Arbeitnehmers geltend. Wir finden heraus, wenn Ihre Kündigung unwirksam ist.
Haben Sie Kündigungsschutz?
Sind Sie mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt und hat der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Dann lohnt sich in den allermeisten Fällen eine Kündigungsschutzklage. Denn: Der Arbeitgeber kann Ihnen dann nicht mehr „grundlos“ kündigen.
Er braucht vielmehr einen speziellen Grund für seine Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt).
Betriebsbedingte Kündigungen des Arbeitgebers scheitern häufig an der nicht ausreichenden Darlegung des Arbeitgebers zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen. Viele betriebsbedingte Kündigungen sind auch wegen unzureichender Sozialauswahl rechtswidrig. Der Arbeitgeber muss zwingend Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Anzahl der Kinder etc. bei vergleichbaren Mitarbeitern berücksichtigen und darf nur dem „sozial am wenigsten Schutzwürdigen“ kündigen.
Fristlose Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung: Behauptet der Arbeitgeber ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers, greift er häufig zur fristlosen Kündigung oder einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung (hier wird die Kündigungsfrist eingehalten).
Häufig gibt es aber gar kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitgeber bauscht einen (an sich harmlosen) Sachverhalt auf, so dass die Kündigung zumindest unverhältnismäßig und die Fortbeschäftigung dem Arbeitgeber zuzumuten ist.
Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur fristlosen und verhaltensbedingten Kündigung belegt, dass es hier zahlreiche Fallstricke für den Arbeitgeber gibt und die Kündigung vor dem Arbeitsgericht oft nicht standhält.
Mit einem Vorgehen gegen die Kündigung kann der Arbeitnehmer dann die Kündigung abwenden und Nachteile (in Bezug auf Sperrzeit, Kündigungsfrist, Zeugnis u.a.) vermeiden bzw. Vorteile erreichen (Kündigungsfrist, Abfindung, positives Arbeitszeugnis etc.).
Personenbedingte Kündigung: Hier geht es in vielen Fällen um längere Krankheit des Arbeitnehmers oder schlechte Leistungen bzw. fehlende Eignung. Kündigungen sind für den Arbeitgeber zumeist sehr schwer durchzusetzen. Folge: Die Chancen des Arbeitnehmers auf eine Abfindung bzw. die Abwehr der Kündigung sind hoch.
Die Verhandlung über Abfindungen und deren Höhe gehört zu unserer täglichen Praxis. Wann hat der Arbeitgeber Anlass, Ihnen eine Abfindung zu zahlen? Wie viel ist erreichbar?
Oft ist die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung die Folge der Kündigung des Arbeitgebers. Häufig wird jedoch auch ohne eine Kündigung mit dem Arbeitgeber über eine Abfindungslösung gesprochen.
Dies ist zunächst der Fall, wenn der Arbeitgeber deutlich gemacht hat (oder angedeutet hat), dass ihm eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses lieb wäre.
Aber häufig treten auch wir an den Arbeitgeber heran und loten die Chance auf eine Abfindung aus, wenn der Arbeitnehmer selbst zu dem Schluss kommt, dass es das Beste ist, einen „Schlussstrich“ unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen (Stichwort: Abfindung, wenn Sie selbst „weg“ wollen!).
Bei Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht haben Sie mit dessen Unterstützung nach der Erfahrung bessere Chancen, eine Abfindung auszuhandeln bzw. eine höhere Abfindung zu erreichen.
Was können Sie unternehmen, wenn der Arbeitgeber nicht den vereinbarten Arbeitslohn bzw. das Ihnen zustehende Gehalt zahlt oder unberechtigte Abzüge vornimmt? Wie können wir Ihnen helfen?
Der Arbeitgeber zahlt nicht: Auch in dieser für den Arbeitnehmer unangenehmen Situation ist zügiges Handeln erforderlich. Nicht nur wegen der eigenen Kosten und Verbindlichkeiten, die bedient werden müssen.
Auch droht bei fehlendem Arbeitslohn oder Gehalt der Verlust von Ansprüchen durch kurze Ausschlussfristen, die im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag verborgen sein können (oft drei Monate, im Tarifvertrag sind kurze Fristen bis zu nur einem Monat möglich).
Werden diese Fristen nicht in der erforderlichen Form eingehalten, gehen die Ansprüche in aller Regel verloren. Kommt der Arbeitnehmer also mit Arbeitslohn oder Gehalt in Verzug, sollten Sie durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht solche Fristen überprüfen lassen und ggf. schnell handeln.
Wir überprüfen, gestalten und beraten zu Ihrem Vorteil. Wollen Sie Eigenkündigung einreichen? Wir helfen Ihnen, damit Sie top vorbereitet sind.
Sie wollen bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit ausschließen und vorteilhafte Regelungen sichern? Beim Arbeitszeugnis unvorteilhafte Formulierungen vermeiden und die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch erkennen und durchsetzen?
Juristische Sprache ist für den Laien im Arbeitsrecht oft schwer zu verstehen. Ein Fehler kann sich gravierend auswirken und lässt sich bei Ihrer Unterschrift – z.B. unter einen Aufhebungsvertrag – zumeist nicht mehr korrigieren.
Sie sollten deshalb schon im Vorfeld mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen, um Nachteile zu vermeiden.
Zum Beispiel, was Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz tun können.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich seit über 20 Jahren Arbeitnehmern bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz und bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Ich bin auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf das Kündigungsrecht und den Kündigungsschutz sowie auf das Aushandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen spezialisiert.
Seit 15 Jahren berate und vertrete ich in Bottrop ausschließlich Arbeitnehmer. Die Kanzlei befindet sich seit 2013 im selben Gebäude wie die Agentur für Arbeit Bottrop.
Die Kanzlei Vossen ist auf Fragestellungen aus dem Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und besitzt langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern.
Wir bieten Ihnen schnelle und zuverlässige Hilfe genauso wie eine auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene umfangreiche Beratung oder gerichtliche Vertretung.
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Wegen der aktuellen Empfehlungen zum Gesundheitsschutz bieten wir Ihnen ab sofort an alle Besprechungen und Beratungstermine von neuen und von laufenden Mandaten ausschließlich telefonisch durchzuführen.
Notwendige Unterlagen können Sie unserer Kanzlei per E-Mail, Telefax, per Post oder über Einwurf in unseren Briefkasten zukommen lassen.
Falls Sie dennoch persönliche Termine und Besprechungen in Anspruch nehmen wollen, dann legen wir für Sie die Termine so, dass Wartezeiten verhindert werden. Ausreichender Sicherheitsabstand im Wartebereich und bei Besprechungen ist durch uns gewährleistet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zurzeit keinen Handschlag nutzen. Wir möchten damit Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter schützen und Ihr Mandat auf sicherstem Wege abwickeln.
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